Jetzt elektronisch – Papier bleibt!
27.08.2010
Vorsteuererstattung ab 2010:
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Die Anträge sind für Österreicher über finanzonline zu stellen; für jeden Staat, in dem eine Vorsteuererstattung begehrt wird, ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die für die Anträge notwendigen Informationen sind dieselben wie bisher, allerdings sind die bezogenen Leistungen mit Kennzahlen zu versehen. Die Erstattungsbeträge müssen Mindestgrenzen übersteigen. Das neue Verfahren bringt einige Vorteile: Die Unternehmerbestätigung fällt weg, da die österreichische Finanzverwaltung von sich aus die Unternehmereigenschaft des Antragstellers prüft und nur Anträge an die jeweiligen Staaten weiterleitet, die von Unternehmern gestellt wurden. Außerdem wurde die Frist bis zum 30. 9. des Folgejahres verlängert.
Der Erstattungsstaat muss die Anträge wesentlich schneller bearbeiten als es bisher üblich war: Wird nicht innerhalb von vier Monaten entschieden, stehen Zinsen zu. Sowohl das Einlangen als auch die positive Erledigung des Antrags wird elektronisch in der Databox bestätigt. Papierbelege müssen nicht mehr geschickt werden – bitte werfen Sie diese trotzdem nicht voll Begeisterung weg: Abgesehen davon, dass man sie als Nachweis für die Betriebsausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung in Österreich benötigt, kann die Behörde auch in Einzelfällen einen Nachweis verlangen, bevor es zur Vorsteuererstattung kommt!
Geburt eines Kindes – was ist zu tun? So schön das Ereignis der Geburt eines Kindes ist, so arbeitsintensiv ist die nächste Zeit für die Eltern. Wer glaubt, wenigstens die zahlreichen Sozialleistungen stellen sich von selbst ein, der irrt. Zahlreiche Amtswege sind dazu notwendig. Hier ein Überblick:
• Anmeldung des Kindes beim Standesamt (unter Vorlage
zahlreicher Dokumente der Eltern). Das Standesamt stellt eine
Bestätigung für die Sozialversicherung aus.
• Übermittlung dieses Dokuments an den zuständigen
Sozialversicherungsträger und Antrag auf Vergabe einer
Sozialversicherungsnummer.
• Mit dieser Nummer wird der Antrag an das Finanzamt um
Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gestellt.
• Nach Gewährung der Familienbeihilfe Antrag bei der
Sozialversicherung um Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes.
• Bitte teilen Sie auch Ihrem Steuerberater Namen, Geburtsdatum
und SV-Nummer mit. Erstens freut er sich sicher und zweitens
benötigt er diese Angaben für Ihre Steuererklärung, um
Kinderfreibetrag und ev. Ausgaben für Kinderbetreuung,
Unterhaltsabsetzbetrag und außergewöhnliche Belastung
geltend zu machen.

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