Was sind die Hintergründe für diese Neuerung: Der „alte” Lehrberuf sollte überarbeitet und dem heutigen Anforderungsprofil angepasst werden. Die Idee einer vierjährigen, technisch orientierten Ausbildungsmöglichkeit gab es schon länger. Zuerst wurde angedacht, sie als zweite Schiene neben der bisherigen Ausbildung laufen zu lassen. Dabei wäre aber kein Um- oder Aufstieg möglich gewesen. Dazu kam das Problem der dann notwendigen Klassenteilung in den Berufsschulen.
Nachdem man unbedingt eine zusätzliche Ausbildung im konstruktiven Bereich schaffen wollte, entschied man sich für den modularen Aufbau, der in anderen Berufen schon seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert wird. Und er hat einen weiteren Vorteil: Wenn der Wunsch der Wirtschaft nach einem weiteren Haupt- oder Spezialmodul laut wird, ist dies relativ leicht zu installieren.
Die Ausbildung im Modullehrberuf Glasbautechnik dauert mindestens drei und höchstens vier Jahre. In den ersten beiden Lehrjahren wird das Grundmodul vermittelt. Die Ausbildung im Grundmodul und im gewählten Hauptmodul dauert drei Jahre. Wird ein weiteres Hauptmodul oder das Spezialmodul absolviert, verlängert sich die Lehrzeit um ein weiteres Jahr.
Es hat zwar einige Zeit gedauert, bis die Wünsche der Verantwortlichen der Glaserschaft – hier haben sich besonders Bundesinnungsmeister KommR Horst Petschenig, Wiens Landesinnungsmeister KommR Helmut Mager und Bundeslehrlingswart Günther Reisch engagiert – von allen Stellen bewilligt wurden, aber am 1. Mai 2010 ist es soweit: Die neue Ausbildungsverordnung tritt in Kraft und der/die GlasbautechnikerIn löst den/die GlaserIn ab. Im September 2010 startet die modulare Ausbildung. Dabei werden Grund- und Hauptmodule in den bisherigen Berufsschulen unterrichtet. Das Spezialmodul ist – zusammengefasst für ganz Österreich – in Kramsach vorgesehen. In diesem Modul (viertes Lehrjahr) findet nur mehr rein fachbezogener Unterricht statt (also kein Englisch, Deutsch etc. mehr).
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte der neuen Ausbildungsverordnung Glasbautechnik:
Berufsprofil
Im Grundmodul und Hauptmodul Glasbau ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
1. Manuelles und maschinelles Be- und Verarbeiten von Glas, Glaserzeugnissen und Glas-Substituten sowie von anderen Werkstoffen,
2. Anfertigen, Montieren und Reparieren von Verglasungen sowie Verarbeiten von Dicht-, Kleb- und Dämmstoffen,
3. Veredeln von Glas durch mechanische, chemische und thermische Techniken,
4. Einrahmen von Bildern und Spiegeln,
5. Herstellen, Montieren, Instandsetzen und Reparieren von Verglasungen und Glaskonstruktionen,
6. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
Im Grundmodul und Hauptmodul Glaskonstruktionen ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
1. Manuelles und maschinelles Be- und Verarbeiten von Glas, Glaserzeugnissen und Glas-Substituten sowie von anderen Werkstoffen,
2. Einrichten, Bedienen und Überwachen von Produktionsmaschinen zur Glas- und Glas-Substitutenbearbeitung,
3. Anfertigen, Montieren und Reparieren von Verglasungen sowie Verarbeiten von Dicht-, Kleb- und Dämmstoffen,
4. Herstellen, Montieren (mittels Halteprofilen, Beschlägen, Verklebungen) und Demontieren von Glaskonstruktionen,
5. Feststellen von Fehlern und Schäden sowie Instandsetzen und Reparieren von Glas-Konstruktionen,
6. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
Im Spezialmodul Planung und Konstruktion ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
1. Erstellen von Entwurfszeichnungen von Hand und rechnergestützt,
2. Planen, Entwerfen und kreatives Gestalten von Produkten, Einzelteilen oder Baugruppen nach eigenen Ideen oder nach Designvorgaben für Glaskonstruktionen,
3. Durchführen von Berechnungen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Produkten, Einzelteilen oder Baugruppen für Glaskonstruktionen,
4. Beraten von Kunden in Fragen der Gestaltung von Glaskonstruktionen.
Lehrabschlussprüfung
Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und in eine praktische Prüfung.
Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Technologie, Angewandte Mathematik und Fachzeichnen.
Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfungskandidat das Erreichen des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.
Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch.
Nähere Informationen
Wichtig für alle ausbildenden Betriebe: Die Dauer der Lehrgänge und die Lehrgangszeiten in den Berufsschulen werden grundsätzlich gleich bleiben, einzig in Wien wird überlegt, von Tages- auf Lehrgangsunterricht (Blockunterricht) umzustellen. Alle diesbezüglichen Informationen findet man auf den Homepages der Berufsschulen oder im jeweiligen Sekretariat.
Zu den Grundlagen des neuen Modullehrberufs Glasbautechnik sind von den Landesinnungen Info-Veranstaltungen geplant. Detailinformationen erhält man außerdem in den jeweiligen Lehrlingsstellen der Landeskammern oder in den Landesinnungen.
Birgit Tegtbauer

Die wichtigsten Fragen und Antworten
Was heißt Modularisierung?
Unter Modularisierung versteht man die Teilung von Ausbildungsinhalten in „Ausbildungsbausteine” oder Module.
Die Teilung erfolgt nach dem Grad der Spezialisierung bzw. der Komplexität des zu vermittelnden Ausbildungsinhaltes:
• Grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse werden im Grundmodul erworben.
• Darüber hinaus gehende Fertigkeiten und Kenntnisse, die einem Beruf eigen sind, werden im Hauptmodul vermittelt.
• Spezifische Fertigkeiten und Kenntnisse, die z. B. Nischenbereiche abdecken oder eine Erweiterung des Kompetenzprofils darstellen, werden im Rahmen von Spezialmodulen angeboten.
Welche Module gibt es und wie lange dauern sie?
Man unterscheidet drei Module:
• Das mindestens zwei Jahre umfassende Grundmodul beinhaltet grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Ausübung eines oder mehrerer Lehrberufe eines bestimmten Berufsbereiches notwendig sind.
• Das Hauptmodul, das sich über ein Jahr erstreckt, enthält über die Grundlagen hinausgehenden Kenntnisse und Fertigkeiten, die dem Lehrberuf eigentümlich sind. In diesem Modul wird die Beruflichkeit erworben.
• Weitere Kenntnisse und Fertigkeiten, die speziellen Produktionsweisen und Dienstleistungen entsprechen, sind im einjährigen Spezialmodul zusammengefasst.
Die Vorteile der Modularisierung:
• Durch die Modularisierung sollen Lehrberufe, die sich inhaltlich überschneiden, zusammengefasst werden. Damit hat man eine gemeinsame Ausbildung im Rahmen des Grundmoduls für mehrere Lehrberufe. Das schafft mehr Übersichtlichkeit und Transparenz.
• Da die Ausbildungsinhalte in kleinere Ausbildungsbausteine gegliedert sind, lassen sich diese leichter und rascher aktualisieren. So kann man besser auf dringende Qualifikationsanforderungen der Wirtschaft reagieren.
• Durch die Modularisierung ist es auch nicht notwendig, immer „ganze” Lehrberufe einzuführen und damit die Übersichtlichkeit in der Lehrberufslandschaft weiter zu verringern. Man kann neue Ausbildungsinhalte einfach als Haupt- oder Spezialmodule an bestehende Modulstrukturen „andocken”.
Welche Kombinationsmöglichkeiten hat der Lehrbetrieb?
Die Kombinationsmöglichkeiten hängen zunächst vom Angebot des Lehrbetriebs ab. Bildet der Lehrbetrieb nur ein bestimmtes Hauptmodul und das Spezialmodul nicht aus (wozu keine Verpflichtung besteht), sind die Kombinationsmöglichkeiten eingeschränkter.
Bietet der Lehrbetrieb alle Modulmöglichkeiten an, so kann der Lehrling in Abstimmung mit dem Lehrbetrieb wählen. Das Grundmodul und ein Hauptmodul sind auf jeden Fall zu absolvieren. Danach kann der Lehrling noch ein Hauptmodul oder ein Spezialmodul wählen. Wichtig ist allerdings, dass die gesamte Lehrzeit vier Jahre nicht überschreitet.
Ein Umstieg in den jeweiligen Hauptmodulen ist während des Lehrvertrags möglich, auch eine Verlängerung von drei auf vier Jahre.
Jeder Betrieb der bisher Lehrlinge ausgebildet hat, ist berechtigt, den neuen modularen Lehrberuf bis zu vier Jahre auszubilden.
Wann macht der Lehrling die Lehrabschlussprüfung?
Der Zeitpunkt hängt davon ab, was im Lehrvertrag vereinbart wurde. Wird eine Ausbildung im Grund-, Haupt- und Spezialmodul (vier Jahre) vereinbart, so findet die Lehrabschlussprüfung nach dem Spezialmodul statt. Wurde der Lehrvertrag über das Grund- und ein Hauptmodul (drei Jahre) abgeschlossen, findet die Lehrabschlussprüfung am Ende des Hauptmoduls statt.